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Freiwillige Transparenzerklärung

Informationen über Project NADIYA entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Die Angaben sind freiwillig – im Rahmen unserer Transparenz-Maxime geben wir sie im Folgenden sehr gerne an:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

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2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

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3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Kriminalprävention nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid​​​​​​​ des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/678/53744) vom 15.09.2021 (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

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4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

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5. Tätigkeitsbericht

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6. Personalstruktur

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7. Angaben zur Mittelherkunft

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8. Angaben zur Mittelverwendung

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9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Transparency International Deutschland e.V. ist die nationale Tochterorganisation von Transparency International e.V. und unterzieht sich regelmäßig einem Re-Akkreditierungsverfahren.

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10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Wir brauchen deine Unterstützung!

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